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AGB

Lieferungs- und Geschäftsbedingungen
Bearbeitet von Benno H. Pöppelmann (djv), Michael Hirschler (djv) und Georg Hundt

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Allgemeines
Diese Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf Text und Bildbeiträge (Material). Geliefertes Material bleibt
stets Eigentum von gorchmedia/Georg Hundt. Es wird vorübergehend zur Ausübung der Rechte für die im mündlichen und schriftlichen Verkehr (auch Rechnungen und E-Mails) vereinbarten Nutzungsarten überlassen.
Die Verwendung als Archivmaterial ist gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Die Lieferung des Materials
und die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen, soweit im Lieferschein oder allg. der Kommunikation nichts Abweichendes angegeben oder sonst schriftlich vereinbart ist. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Den  Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen. Auch für Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht.


Honorare
Jede vereinbarte und jede weitere Nutzung des Materials ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Umfang der Nutzung und ist vorher zu vereinbaren. Der gesetzliche Mindestanspruch auf  angemessene Vergütung (§ 32 UrhG) bleibt unberührt. Die Rubrik „Hinweis“ gilt ergänzend. Honorare
sind stets Netto Honorare ohne Mehrwertsteuer. Honorare sind sogleich nach der Veröffentlichung zur Zahlung
fällig, spätestens einen Monat nach der Erklärung, dass der Beitrag / das Material angenommen ist. Hat der Besteller nicht innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung des Materials die Annahme erklärt, kann das Material
ohne weitere Bindung an den Besteller anderweitig angeboten werden.

Urheberrecht
Für jede Nutzung gelten neben den getroffenen Vereinbarungen die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes.
Die eingeräumten Rechte gelten nur für den vereinbarten Zweck, Sprachraum und Umfang zur einmaligen Nutzung. Jede erneute Nutzung oder sonstige Ausweitung des ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechts ist
nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von gorchmedia / Georg Hundt erlaubt. Dies gilt ins besondere
für die Freigabe des Materials zu Zwecken der Werbung. Eingeräumte Nutzungsrechte können ohne Zustimmung von gorchmedia / Georg Hundt auch dann nicht übertragen werden, wenn die Übertragung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens geschieht (§ 34 Abs. 3 UhrhG). Diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gem. § 34 Abs. 4 UrhG anzusehen.

Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden. Die Weitergabe des Materials oder die Übertragung von Rechten an Dritte durch den Besteller darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von gorchmedia / Georg Hundt nicht erfolgen. Das Material darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von gorchmedia / Georg Hundt nicht in ein Datenbanksystem eingespeichert oder sonst elektronisch verwertet ooder bearbeitet werden, insbesondere auch nicht in Onlinesystemen (Internet, Intranet, Mailsystemen etc.). Verfälschende oder sinnentstellende Veränderungen von Bildern durch Hinzufügen oder Weglassen sind nicht
gestattet. Das Material darf im Sinne des § 14 UrhG weder entstellt noch sonst beeinträchtigt werden. Dies gilt
insbesondere für die Bearbeitung des Materials durch den Einsatz elektronischer Hilfsmittel. Das Material darf nur redaktionell verwendet werden. Es darf in der Tendenz nicht verfremdet und nicht verfälscht werden. Der Besteller ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex und Richtlinien) verpflichtet. Montagen sind als solche kenntlich zu machen und in der Veröffentlichung auszuweisen. Dabei ist die Angabe [M] (Buchstabe M in eckigen Klammern) zu verwenden. Ein Urhebervermerk im Sinne des § 13 UrhG wird stets verlangt und zwar in einer Weise, die keinen Zweifel an der Identität des Urhebers und der Zuordnung
zum einzelnen Beitrag lässt. Sammelnachweise reichen nur aus, sofern sich aus ihnen die zweifelsfreie Zuordnung des Urhebers zum Beitrag entnehmen lässt. Die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften bleibt vorbehalten. Mit der Annahme des Honorars ist die Erlaubnis zur Wahrnehmung weiterer Rechte durch den Besteller nicht verbunden. Der Besteller ist verpflichtet, gorchmedia / Georg Hundt ein Belegexemplar gem. § 25 Verlagsgesetz kostenlos zu liefern.


Haftung, Kosten
Der Besteller haftet für das überlassene Material bis zur unversehrten Rücklieferung. Er trägt Kosten und Risiko für die Rücklieferung. Die Rücklieferung hat durch Einschreiben zu erfolgen. Für Farbdias, Flash- und Festplattenspeicher, die im Risikobereich des Bestellers beschädigt werden oder verloren gehen, beträgt der Schadensersatz pro Dia/Medium 500 Euro, es sei denn, der Besteller weist einen geringeren Schaden nach.
Für die Zusammenstellung einer Auswahlsendung werden Bearbeitungskosten berechnet, die sich nach Art und Umfang des erforderlichen Arbeitsaufwandes bemessen. Die Bearbeitungskosten (inkl. Versand) werden nicht mit den Nutzungshonoraren verrechnet. Die Zahlung begründet keine Nutzungs oder Eigentumsrechte. Bei unberechtigter Nutzung oder Weitergabe des Materials wird vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche
ein Mindesthonorar in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars fällig. Beabsichtigt der Besteller eine andere
(z.B. werbliche) als die vereinbarte Nutzung des Materials, so hat er vor dieser Nutzung die Zustimmung der
abgebildeten oder genannten Personen einzuholen. Holt der Besteller die Zustimmung nicht ein, hat er gorchmedia/Georg Hundt von in diesem Zusammenhang geltend gemachten Schadensersatzansprüchen Dritter
freizustellen. Unterbleibt die Namensnennung von gorchmedia/Georg Hundt nach § 13 UrhG oder verstößt der Besteller gegen § 14 UrhG, so hat gorchmedia/ Georg Hundt Anspruch auf Schadenersatz in Form eines Zuschlags von 100 % zum jeweiligen Nutzungshonorar zuzüglich evtl. Verwaltungskosten, sofern nicht der Besteller  demgegenüber nachweist, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als der Zuschlag nebst Verwaltungskosten. Der Besteller hat gorchmedia/Georg Hundt von aus der Unterlassung des Urhebervermerkes oder Entstellung des Werkes resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.

 

Gewährleistung
Soweit durch die Mitarbeit ein bestimmter Erfolg geschuldet wird (Werkvertrag), gilt hinsichtlich der Gewährleistung: Sofern das gelieferte Material mangelhaft ist, kann der Auftraggeber zunächst nur eine  Nachbesserung verlangen. Der Mangel ist innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt der Sendung telefonisch und
nach weiteren drei Werktagen schriftlich mitzuteilen; bei technischen und sonstigen verdeckten Mängeln innerhalb
von zehn Tagen ab Entdeckung in schriftlicher Form. Soweit eine Nachbesserung nicht möglich oder kostenmäßig
unverhältnismäßig ist, kann der Auftraggeber nur das Honorar hinsichtlich des jeweilig mangelhaften Beitrags mindern oder vom einzelnen Auftrag zurücktreten, weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Die gleichen Regelungen gelten, wenn ein Nutzungsrecht an einem bereits erstellten Beitrag eingeräumt wird (Kaufvertrag). Soweit durch die Mitarbeit ein bestimmter Dienst geschuldet wird (Dienstvertrag), ist eine Gewährleistung ausgeschlossen.

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Der Auftraggeber trägt die alleinige presse-, zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die Veröffentlichung
von Beiträgen. gorchmedia/ Georg Hundt übernimmt daher ohne weitere Abrede keine Gewähr für die Rechte Dritter wegen einer Veröffentlichung durch den Auftraggeber, wenn diese Dritten in veröffentlichten Beiträgen erwähnt oder abgebildet werden, weiterhin auch keine ausdrückliche oder stillschweigende Gewähr für deren Persönlichkeits, Marken, Urheberrechts und Eigentumsrechte sowie sonstige Ansprüche infolge einer Veröffentlichung durch den Auftraggeber. Für die Klärung solcher Rechte ist regelmäßig der Auftraggeber verantwortlich; der Auftraggeber muss die eventuellen Kosten einer rechtlichen Prüfung der Zulässigkeit einer Veröffentlichung tragen. Sofern zwischen gorchmedia/Georg Hundt und dem Auftraggeber streitig ist, ob eine Gewähr für bestimmte Rechte Dritter übernommen wurde oder was als bestimmungsmäßige Eigenschaft des Materials und zulässiger Verwendungszweck vereinbart wurde, ist der Auftraggeber beweispflichtig für den Inhalt der Abreden, diese sind stets schriftlich zu treffen. Soweit Dritte bzw. staatliche Einrichtungen im In- und Ausland
wegen der Verwendung des Materials durch den Auftraggeber Ansprüche erheben oder presse- und  strafrechtliche Sanktionen einleiten oder durchsetzen, hat der Auftraggeber gorchmedia/Georg Hundt von allen
damit verbundenen Kosten freizustellen, es sei denn, gorchmedia/Georg Hundt trifft die Haftung gegenüber
dem Auftraggeber nach den vorstehenden Absätzen. Das gilt auch dann, wenn der Auftraggeber die Rechte am
Beitrag an Dritte überträgt. Der Auftraggeber wird auf die Möglichkeit hingewiesen, eine Vermögensschadenshaftplichtversicherung für Berichterstattung (in Wort und/oder Bild und/oder Ton) abzuschließen. Informationen hierzu sind erhältlich beim Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV), Wilhelmstraße 43/43G, 10117 Berlin, Tel. 030/20205000, Fax 030/20206000, berlin@gdv.de, www.gdv.de. Alternativ kann der Auftraggeber mit gorchmedia/Georg Hundt vereinbaren, dass dieser für einen zu vereinbarenden Aufschlag auf das Honorar das Risiko hinsichtlich eines genau definierten Verwendungszwecks übernimmt,
eine solche Vereinbarung ist stets schriftlich festzuhalten. gorchmedia/Georg Hundt haftet nicht für Schäden, die beim Auftraggeber im Zusammenhang mit der Nutzungder von gorchmedia / Georg Hundt angelieferten Dateien eintreten, sei dies durch Computerviren in oder an E-Mails oder vergleichbaren Übermittlungen oder diesen beigefügten Anhängen, in oder in Verbindung mit angelieferten Datenträgern oder aus/in an Anlagen des  Auftraggebers angeschlossenen Geräten von gorchmedia/Georg Hundt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Computer und sonstigen Digitalsysteme durch Virenschutzprogramme und weitere branchenübliche Maßnahmen zu schützen und diese Schutzsysteme jeweils auf dem neuesten Stand zu halten, soweit dies technisch umsetzbar
und zumutbar ist. Der Auftraggeber wird durch gorchmedia/Georg Hundt darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber gegen das Risiko von Betriebsstörungen oder -ausfall wegen Computerviren oder vergleichbaren
Störungen eine Betriebsausfallversicherung oder eine vergleichbare Versicherung abschließen kann. Informationen erhält der Auftraggeber hierzu beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Adresse siehe oben.
Von den Einschränkungen der Gewährleistung bei Werk und Dienstleistungen bzw. Kaufgegenständen (Rechten) ausgenommen sind Mängel und Mangelfolgeschäden, die gorchmedia/ Georg Hundt oder seine Erfüllungsgehilfen durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung herbeigeführt haben. Diese
Ausnahmen gelten ebenfalls, wenn gorchmedia/Georg Hundt Mängel arglistig verschwiegen oder Mängelfreiheit
garantiert hat. Ferner sind ausgenommen Schäden für Leben, Körper oder Gesundheit aufgrund vorsätzlicher und fahrlässiger Pflichtverletzung durch gorchmedia / Georg Hundt oder seine Erfüllungsgehilfen. Die Gewährleistung ist zudem bei Kauf und Werkverträgen nicht ausgeschlossen, wenn eine vertragswesentliche Hauptpflicht von gorchmedia/Georg Hundt verletzt wurde.

 

Hinweis
Falls keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde oder keine tarifvertraglichen Bestimmungen gelten, sind für die Honorierung und die Miete bei Fristüberschreitung sowie die Bearbeitungskosten bei Bildbeiträgen die jeweils aus der Übersicht der marktüblichen Honorare für die Vergabe von Bildnutzungs rechten ersichtlichen Honorare der Mittelstandsgemeinschaft Foto Marketing (MFM) bzw. bei Textbeiträgen die Grundsätze der Honorargestaltung laut „Vertragsbedingungen und Honorare, Übersicht des Deutschen Journalisten Verbandes“ in der jeweils zuletzt veröffentlichten jährlichen Fassung, bzw. bei Gestaltungsleistung die Honorartabellen des Berufsverbands der Kommunikationsdesigner (BDG) anzuwenden.

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Erfüllungsort

für die Lieferung ist der Sitz des Bestellers, für die Rücklieferung der Sitz von gorchmedia/Georg Hundt.

Lieferung dinglicher Produkte z.B. Postkarten, Magnete, Aufkleber, Druckprodukte, Glasprodukte.
Der Händler/Lieferungsempfänger (folgend: Händler) gibt Bestellungen telefonisch, per Mail, Online-Bestellformular oder durch Lieferanten/Vertreterbesuch mit Hilfe der am Produkt ersichtlichen Produktnummern auf. Der Händler verpflichtet sich damit zum Kauf der gelieferten Produkte. Die Lieferung erfolgt in der Regeldirekt und ohne Dienstleister durch den Lieferanten. Eine Empfangsbestätigung durch den Händler ist nicht zwingend notwendig. Der Händler verpflichtet sich zur sofortigen Prüfung der Richtigkeit der Lieferung, die mit der Rechnung als Lieferschein dokumentiert ist. Die Zahlungsmodalitäten sind in der Regel direkt mit dem Händler besprochen. Sollte das nicht der Fall sein, ist von einer Zahlung per Überweisung auf die auf der Rechnung angegebenen Konten auszugehen. Barzahlungen bei Lieferungen werden vom Lieferanten/Zahlungsempfänger auf der Rechnung quittiert. Der Händler verpflichtet sich, auf jeder Rechnung des Lieferanten den Status der Besteuerung der Lieferung zu überprüfen und danach zu agieren. Zum jetztigen Zeitpunkt (6.4.2015) bedeutet das, dass der Händler die Produkte selbst versteuert, da der Lieferant (wie auf der Rechnung hingewiesen) steuerfrei im Sinne des §19 UStG agiert. Der Händler hat generell kein Rückgaberecht für gelieferte dingliche Produkte. Eine Rücknahme, z.B. im Falle der Gewerbeaufgabe des Händler, kann aber grundsätzlich besprochen werden.

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